COVID-19 und Sprungbetrieb
Basierend auf den vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen wird Skydive Zürich, unter Einhaltung des von Swissskydive erarbeiteten Schutzkonzeptes und allen Vorgaben der Gemeinde und der FGZO, ab dem 12.05.2020 den Betrieb aufnehmen.
Die Details des Schutzkonzeptes werden überall auf dem Sprungplatz aufgehängt sein, die wesentlichen Punkte:
-
Springen dürfen Tandempassagiere und alle Einzelspringer mit gültiger Lizenz, Versicherung und Notschirm
-
Alle Springer müssen sich in die Versicherungslist eintragen (Contact-Tracing)
-
Grundsätzlich gilt überall Social Distancing von min. 2m
-
Handdesinfektionsmittel steht zur Verfügung
-
Im Flugzeug gilt eine Masken (oder Buff) -Pflicht für den Steigflug. Details dazu erhält ihr beim Briefing vor Ort.
-
Beim Packen ist ausreichend Abstand zu halten
Dokumente:
Notfallblatt für Einzelspringer (ausgefüllt auf Platz mitbringen)
